Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwälte im Wettbewerbs-, Marken- & Urheberrecht bei Abmahnung, Eintragung und Lizenzierung

Eine Kernkompetenz von ROSE & PARTNER ist die Beratung und Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir vertreten Sie in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt, Köln und bundesweit im Urheberrecht, Markenrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Werberecht und bei AGBs und Lizenzverträgen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wettbewerbsrecht: Halten Sie sich bei Ihrem Auftritt nach außen an die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, andernfalls können nicht nur Verbraucher und Schutzverbände, sondern auch Mitbewerber sie angreifen und Schadenersatz fordern!
  • Abmahnung erhalten? Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist – aber unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Sie ist zu weit, zu teuer und zu riskant!
  • Fristen sind kurz: In der Praxis drei bis zehn Tage. Grund ist die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 1 UWG: Wer zu lange wartet, verliert den Eilrechtsschutz. Wer selbst tätig werden möchte, muss sich an diese Frist auch halten!
  • Neu ab 27. September 2026: Das Dritte UWG-Änderungsgesetz verschärft die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung erheblich. Wer heute mit „klimaneutral" oder eigenen Siegeln wirbt, sollte seine Claims jetzt prüfen lassen.

Anwaltliche Leistungen rund den Gewerblichen Rechtsschutz

Die Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater unserer Kanzlei unterstützt Sie als schlagkräftiges Team mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung für Ihren spezifischen Beratungsbedarf:

Für eine Mandatsanfrage nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite.

Was ist der Gewerbliche Rechtsschutz?

Unter dem Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ versteht man die gewerblichen Sonderschutzrechte – Marke, Design, Patent, Gebrauchsmuster, Sortenschutz, Halbleiterschutz – sowie das Lauterkeitsrecht des UWG, das kein Schutzrecht begründet, sondern das Marktverhalten reguliert. 

Der Fachanwaltstitel für Gewerblichen Rechtsschutz setzt nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Patent- und Urheberrecht sowie im zugehörigen Verfahrensrecht voraus.

Die gewerblichen Schutzrechte werden von zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt: 

  • Markengesetz (MarkenG) zum Schutz von Kennzeichenrechten,
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)/ Lauterkeitsrecht zu der unternehmerischen Leistung,
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG) zum Schutz von urheberrechtlichen Werken,
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Einhaltung der kartellrechtlichen Regelungen,
  • Patentgesetz (PatG) zum Schutz von technischen Erfindungen;
  • Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) zum Schutz von Informationen mit wirtschaftlichem Wert.

Zu den einzelnen Unterkategorien im Einzelnen:

Wettbewerbs- und Werberecht

Das Wettbewerbsrecht als sog. „Lauterkeitsrecht“ definiert die Spielregeln für das Verhalten und die Art und Weise des werblichen Handelns des Unternehmers im geschäftlichen Verkehr. Dadurch wird der freie Wirtschaftsverkehr geregelt und zugleich Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit geschützt. Daher muss jedes Unternehmen sicherstellen, dass es sich wettbewerbsrechtlich fair und lauter verhält. Dies wäre beispielsweise nicht der Fall wenn:

  1. Der Konsument durch irreführende Werbung getäuscht wird oder unerwünscht Werbung z.B. per Mail, Telefon/-fax oder Post eingesetzt wird;
  2. Gegen die Vorschriften der Produktkennzeichnung und Produktsicherheit verstoßen wird;
  3. Ein Gewinnspiel ohne das Befolgen der dazugehörigen regeln durchgeführt wird;

Unsere Anwälte schützen Sie mit allen rechtlichen Mitteln gegen Wettbewerbsverstöße ihrer Mitbewerber. Selbstverständlich verteidigen wir Sie ebenso, sollten Sie selbst einer Zuwiderhandlung bezichtigt werden.

Abmahnung wegen Verletzung des Wettbewerbs

Wer gegen die Regeln des Wettbewerbs verstößt, wird als ersten Schritt zunächst eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht von einem dazu berechtigten Dritten erhalten, bevor dieser das Klageverfahren sucht und eine Einstweilige Verfügung beantragen wird.

Unsere Anwälte haben viel Erfahrung in der Durchsetzung oder Verteidigung gegen eine Abmahnung und unterstützen Sie gerne in diesem Prozess.

Verwendung fehlerhafter AGB

Auch die Verwendung fehlerhafter oder unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) kann als unlauterer Wettbewerb eine Abmahnung zufolge haben, wenn sie gegen gesetzliche Marktverhaltensregeln verstoßen. Nicht nur aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen unwirksamer AGB sollten Unternehmen daher ihre AGB unbedingt auf rechtliche Gültigkeit überprüfen.

Rechtswidrige Werbung

Werbung darf weder unwahre Angaben enthalten noch täuschen. Die wichtigste Regelung ist dabei das Verbot irreführender Werbung, die zentrale Vorschrift und Auffangregelung ist und diverse Ausprägungen kennt. 

Irreführend ist Werbung, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine unzutreffende Vorstellung über wesentliche Merkmale eines Angebots hervorruft — etwa über Preis, Eigenschaften, Verfügbarkeit oder betriebliche Verhältnisse (§ 5 UWG). 

Dabei gibt es zahllose Fallgruppen, wann eine Werbung irreführend sein kann. Nur beispielhaft genannt seien hier die folgenden: 

  • Werbung mit Testergebnissen

  • Werbung mit Rabatten und Preiswerbung

  • Werbung mit Gewinnspielen

  • Schleichwerbung / Product Placement

  • Verbotene Werbung mit wahren Aussagen

  • Fehlende Hervorhebung von Informationen in der Werbung

  • Verwechslungsgefahr einer Werbung

Abmahnung wegen verbotener Werbung

Gerade im Social Media Bereich, wo die Regeln für Influencer Werbung nicht bekannt sind, nimmt der Versand von massenhaften Abmahnungen wegen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht zu. Wie Sie sich gegen eine Abmahnung wegen irreführender Werbung verteidigen, erfahren Sie auf unserer Seite dazu.

Marken- und Urheberrecht

Als Marke können grundsätzlich alle Zeichen, Wörter, Namen, Zeichnungen, Zahlen, Hörzeichen oder dreidimensionale Gestaltungen geschützt werden. Am häufigsten werden bei den Markenämtern Wortmarken, Wort/Bildmarken und Bildmarken angemeldet.

Nicht als Marke geschützte Ergebnisse können trotzdem vom Urheberrecht geschützt sein. Urheberrechtlich geschützt sind nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, darunter Texte, Fotografien, Softwareprogramme, Musikwerke, Filme und Datenbankwerke.

Marke eintragen und schützen

Nur, wer seine Marke zum Schutz anmeldet und die Marke eintragen lässt, genießt den Schutz des Markenrechts. Verletzt die eigene Marke andere, schon bestehende Markenrechte Dritter, ist ein Schutz ggf. nicht möglich. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

Als Inhaber einer Marke haben Sie das Recht, andere von der Nutzung des geschützten Kennzeichens auszuschließen und bei Rechtsverstößen Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz zu verlangen. Auch die ihnen für die Abwehr notwendigen Kosten können Sie erstattet verlangen. Verletzungen prüft das Markenamt aber nicht automatisch. Sie müssen sich selbst darum kümmern, dass kein Dritter Ihre Marke verletzt und den Markt regelmäßig überprüfen. 

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen

Wer seine Rechte an einer Marke verteidigen möchte, wird zunächst eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung aussprechen, bevor er den Klageweg beschreitet und eine Einstweilige Verfügung im Markenrecht beantragt. Bei dem Ausspruch, der Verhandlung oder der Verteidigung gegen eine Abmahnung im Markenrecht beraten Sie unsere Fachanwälte gern.

Marke löschen lassen

Eine eingetragene Marke ist ein Vermögenswert — und zugleich angreifbar. Sie kann aus dem Register entfernt werden, wenn sie nicht benutzt wird, von Anfang an nicht hätte eingetragen werden dürfen oder ältere Rechte Dritter verletzt.

Wer die Löschung einer fremden Marke erreichen will, stützt sich auf einen der folgenden Tatbestände:

  • Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
  • Nichtigkeit wegen älterer Rechte
  • Verfall, z.B. wegen Nichtbenutzung oder Irreführung
  • Verzicht auf die eigenen Rechte

Seit der Markenrechtsreform stehen für Verfall und Nichtigkeit einer Marke gleich zwei gleichwertige Wege offen: Die Einreichung eines Antrages bei dem zuständigen Markenamt, oder die Erhebung einer Klage. Wir beraten Sie strategisch zu dem richtigen Vorgehen bei Löschung einer Marke.

Schutz durch Urheberrecht

Flankiert wird der markenrechtliche Schutz durch den des Urheberrechts, der nur gewisse Schnittstellen mit den Kernbereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes hat.

Das Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch mit der Schöpfung eines sog. Werkes durch den Urheber, eine Registrierung ist nicht erforderlich und auch gar nicht möglich. Das Urheberrecht gilt nicht unbegrenzt, sondern schützt das Werk nur für bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Wenn ein Dritter ein urheberrechtlich geschütztes Werk 

  • veröffentlicht,
  • öffentlich zugänglich macht oder
  • vervielfältigt, 

liegt darin eine Verletzung des Urheberrechts des jeweiligen Berechtigten, wenn dieser ihnen kein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt hat. Aber auch die fehlende Nennung eines Urhebers bei Verwendung seiner Werke kann eine Verletzung seines Urheberrechts sein.

Sonderregeln für Bild, Video, Musik & Text

Für die jeweiligen Arten von Werken muss man dabei spezielle Verletzungshandlungen und geltende Rechtsprechung unterscheiden. Mehr zu den jeweiligen Werkstypen erfahren Sie auf unseren jeweiligen Unterseiten dazu:

Abmahnung im Urheberrecht

Die urheberrechtliche Abmahnung ist die mit häufigste Abmahnung. Denn Musik-, Bild- oder sonstige Urheberrechte werden in Zeiten von KI und Social Media quasi täglich millionenfach verletzt. 

Kartellrecht

Das Kartellrecht ist auf die Erhaltung eines ungehinderten, funktionierenden Wettbewerbs gerichtet und sanktioniert den Missbrauch von Marktmacht und andere wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen. Folglich schützt es den Wettbewerb zwischen den Unternehmen und nicht die Rechte eines Einzelnen.

Zur Wahrung eines funktionsfähigen Wettbewerbs gilt das Kartellverbot:

  1. Verbot von abgestimmten Verhaltensweisen wie Preis-, Quoten-, Kunden- oder Gebietsabsprachen zwischen Unternehmen,
  2. Verbot von Vertriebssystemen und Kooperationen von Unternehmen unterschiedlicher Größen, die den freien Wettbewerb behindern,
  3. Verbot bzw. Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen und Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, wenn diese bestimmte Umsatzschwellen überschreiten,
  4. Verbot des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung, wenn ein Unternehmen eine überragende Marktstellung innen hat oder keinem relevanten Wettbewerb mehr ausgesetzt ist;

Häufig kommt es vor, dass Verträge oder mündliche Absprachen kartellrechtliche Verstöße beinhalten, ohne dass es den Betroffenen bewusst ist. Angesichts empfindlicher Strafen bei Kartellrechtsverstößen wie Geldbußen der Kartellbehörden, des einhergehenden Reputationsverlustes und der Pflicht der Geschäftsleitung eines Unternehmens sich kartellrechtlich richtig zu verhalten, ist es von immenser Bedeutung, die Lage richtig einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Patentrecht & Schutz von Erfindungen

Innovationen, also neue technische Erfindungen, die gewerblich anwendbar sind, stellen im wettbewerblichen Umfeld ein enormes immaterielles Gut für Unternehmen dar. Unter einem Patent versteht man ein Schutzrecht von Leistungen auf dem technischen Gebiet. Mit der Anmeldung eines Patentes erhält der Erfinder das Recht zur alleinigen Nutzung und Verwertung seiner Erfindung (Ausschließlichkeitsrecht).

Die Anwälte von Rose & Partner helfen Ihnen dabei zu klären, ob Ihre Produktidee grundsätzlich die Bedingungen einer Patentanmeldung (technische Erfindung) erfüllt und nicht davon ausgeschlossen ist. Dies wäre beispielsweise bei wissenschaftlichen Theorien oder mathematische Methoden, der ästhetischen Gestaltungen von Produkten (welche dem Designschutz zugänglich sind) sowie bei Regeln, Verfahren und Programme für Datenverarbeitungsanlagen der Fall. Sind alle Bedingungen erfüllt, melden wir für Sie in Kooperation mit einem Patentanwalt ein Patent und/ oder Gebrauchsmuster an.

Für Mandanten mit bestehenden Patenten verlängern wir Patente fristgerecht (Aufrechterhaltung des Patentschutzes) und beraten Sie in allen Lizenzierungsfragen.

Lizenzen & Lizenzverträge

Eine Lizenz ist das Recht zur Nutzung und/oder Verwertung eines bestimmten Rechts – in der Regel eines gewerblichen Schutzrechts. 

Die Lizenzierung erfolgt durch einen Lizenzvertrag. Durch diesen räumt der Inhaber eines Rechts, der sog. Lizenzgeber, einem anderen, dem sog. Lizenznehmer, das Recht zur Nutzung und/oder Verwertung eines dem Lizenzgeber zustehenden Rechts ein. Welches Recht in welchem Umfang genutzt werden darf, hängt von der jeweiligen Ausgestaltung des Vertrages ab.

FAQs: Häufig gestellte Fragen im Gewerblichen Rechtsschutz

Was ist gewerblicher Rechtsschutz?

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte – Marke, Design, Patent, Gebrauchsmuster – sowie das Wettbewerbsrecht (UWG). Das Urheberrecht zählt systematisch nicht dazu, wird in der Praxis aber gemeinsam beraten und ist Prüfungsgegenstand des Fachanwaltstitels.

Wann brauche ich einen Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz?

Einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz brauchen Sie, um das geistige Eigentum und den fairen Wettbewerb Ihres Unternehmens zu schützen oder zu verteidigen oder wenn Dritte Sie wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen.

Wer ist der beste Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz?

Es gibt nicht den einen besten Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz. In Deutschland gehören mehrere spezialisierte Kanzleien und Fachanwälte laut Rankings (wie Handelsblatt, Kanzleimonitor oder Legal 500) zu den führenden Adressen im gewerblichen Rechtsschutz. Die Aussagekraft solcher Plattformen wird allerdings immer wieder hinterfragt. 

Am besten suchen Sie sich einen auf Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Fachanwalt mit guten Bewertungen und einer hinreichend großen Beratungsstärke auch im Wirtschafts- und Steuerrecht, um Ihr Anliegen umfänglich beurteilen zu können. ROSE & PARTNER verfügt über jahrzehntelange Expertise im Gewerblichen Rechtsschutz, im Gesellschafts- und Steuerrecht sowie im Urheberrecht & IP/IT und erzielt immer wieder Bestbewertungen bei Google.