Fachanwälte Erbschaftsrecht

Erbschaft, Testament, Pflichtteil und Erbstreit

Erbschaften sind komplexe Ereignisse. Das gilt sowohl in rechtlicher als auch in familiär-sozialer Hinsicht. Wer seine eigene Nachfolge regeln oder in einem erbrechtlichen Konflikt bestehen will, sollte die Möglichkeiten kennen, die das Erbschaftsrecht bietet. Unsere Fachanwälte für Erbschaftsrecht sind hoch spezialisiert und verfügen über die Erfahrung hunderter begleiteter Erbfälle. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmer, Manager und vermögende Privatpersonen.

Anwaltliche Leistungen im Erbschaftsrecht

ROSE & PARTNER berät und vertritt Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker in allen Fragen des Erbschaftsrechts. Unsere Schwerpunkte sind:

Unsere Rechtsanwälte für Erbschaftsrecht nutzen alle rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten, um Ihre Interessen durchzusetzen – und auch Instrumente der Mediation oder des Konflikt-Coachings, soweit das gewünscht und geboten ist.

So machen wir Erbrecht

Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.

Streit um Erbschaft, Testament, Pflichtteil & Co.

Erbschaften enthalten großes Potential für Konflikte. Erblasser erstellen laienhafte handschriftliche Testamente, enterbte Personen streiten mit den Erben um den Pflichtteil, Erbengemeinschaften leiden unter fehlender Interessengleichheit und Erben misstrauen dem Testamentsvollstrecker. Das sind nur einige Gründe, die einen Erbstreit auslösen können. Wer einen erbrechtlichen Konflikt erfolgreich bestehen will, muss zunächst einmal seine Rechte und Ansprüche kennen, die ihm das Erbschaftsrecht bietet. Zusätzlich benötigt er eine gute Strategie, um seine Interessen zu verfolgen. Oft entscheiden taktische Erwägungen und die Psychologie der Beteiligten über den Erfolg.

a. Streit um das Testament und die Erbfolge

Der elementarste Streit im Erbschaftsrecht dreht sich um die Frage, wer überhaupt Erbe bzw. Erbin geworden ist? Ausgefochten wird dieser Konflikt im streitigen Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht, wenn ein möglicher Erbe einen Erbschein beantragt und andere diesem Antrag wiedersprechen. In der Regel geht es dann nicht um die gesetzliche Erbfolge, sondern um ein Testament, also um dessen Wirksamkeit, Anfechtbarkeit oder Auslegung.

b. Streit in der Erbengemeinschaft

Besonders intensiv und langwierig können Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft sein. Das liegt an der rechtlichen Komplexität dieser Zwangsgemeinschaft mehrerer Miterben. Da der Nachlass allen gemeinsam gehört und sich die Interessen des Einzelnen gerichtlich nur schwer durchsetzen lassen, sind Konstruktivität und Einigungswille geboten.

c. Streit um den Pflichtteil

Wird ein naher Angehöriger durch ein Testament ganz oder teilweise von der Erbschaft ausgeschlossen, kommen Pflichtteilsansprüche in Betracht. Die Pflichtteil geltend zu machen oder abzuwehren gehört zu den typischen Aufgaben von Rechtsanwälten für Erbschaftsrecht.

d. Streit mit dem Testamentsvollstrecker

Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet, kommt es häufig zu Konflikten zwischen dem Vollstrecker und den Erben. Dabei geht es regelmäßig um die Haftung, die Vergütung oder sogar um die Entlassung des Testamentsvollstreckers.

Gestaltungen im Erbschaftsrecht

Erblasser haben häufig konkrete Vorstellungen über die Verteilung ihres Nachlasses. Konflikte um die Erbschaft sowie etwaige Erbschaftsteuer sind eine Bedrohung für das Familienvermögen. Wer ein Testament schreibt, sollte dies rechtzeitig tun und die Möglichkeiten und Grenzen des Erbschaftsrechts kennen.

Gerade bei größeren betrieblichen und privaten Vermögen ist eine Strategie des Vermögensschutzes geboten, die neben erbrechtlichen Regelungen auch steuerliche Gestaltungen und auch gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten (z.B. Familienpool, Familienstiftung) mit einbeziehen sollte.

Immobilien und Unternehmen in der Erbschaft

Immobilien gehören regelmäßig zu den wichtigsten Bestandteilen einer Erbschaft. Das gilt sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch – vor allem bei selbstbewohnten Häusern oder Wohnungen – in emotionaler Hinsicht. Erbengemeinschaften streiten häufig über Immobilien im Nachlass und Fragen der Immobilienbewertung spielen eine entscheidende Rolle im Pflichtteilsrecht sowie bei der Erbschaftsteuer.

Besonders komplex und streitanfällig sind erbrechtliche Regelungen, die sich auf Unternehmen im Nachlass beziehen. Bei der Unternehmensnachfolge gibt es zahlreiche Spezialfragen für die Testamentsgestaltung, Erbengemeinschaften und Pflichtteile. Eine zentrale Rolle spielen dabei Fragen der Bewertung eines Unternehmens bzw. eines Gesellschaftsanteils.

Die Erbschaftssteuer nicht vergessen!

Vorgänge rund um das Erben und Vererben sind regelmäßig auch steuerlich relevant. Erbschaften, Vermächtnisse und geltend gemachte Pflichtteilsansprüche sind sogenannte Erwerbe von Todes wegen und unterliegen der Erbschaftssteuer.

Nahe Angehörige wie Ehegatten (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro) haben relativ hohe Freibeträge. Die meisten entfernteren Verwandten und sonstige Personen haben dagegen einen Freibetrag von lediglich 20.000 Euro. Wichtige Steuerbefreiungen gibt es bei Immobilien für das weiter bewohnte Familienheim und bei Unternehmen für begünstigtes Betriebsvermögen.

Ausführliche Informationen für Erblasser und Erben rund um die Besteuerung der Erbschaft finden Sie hier auf unserer Kanzlei-Website.

Ratgeber Erbschaftssteuer Unser großes Portal mit allen Fakten, Praxistipps und Gestaltungsmöglichkeiten unserer Steuerberater.

Ausgezeichnete Beratung im Erbrecht

Wir freuen uns über jährliche Auszeichnungen unserer Fachanwälte und Steuerberater in den Rubriken "Beste Anwaltskanzleien Erbrecht" (Capital) und "Beste Steuerberater Erbschaft & Schenkung" (Handelsblatt)".

Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die das möglich gemacht haben!

 

Der Fachanwalt für Erbschaftsrecht

Die Fachanwaltsordnung spricht nicht vom Erbschaftsrecht sondern schlicht vom Erbrecht. Als Fachanwalt für Erbrecht dürfen sich Rechtsanwälte bezeichnen, die

  • ihre theoretischen Kenntnisse im Erbrecht durch die Absolvierung einer entsprechenden Weiterbildung für Anwälte mit erfolgreicher Prüfung nachgewiesen haben,
  • über einschlägige anwaltliche Erfahrung mit Mandaten im Bereich Erbschaftsrecht verfügen und
  • die Pflichtfortbildungen für Rechtsanwälte im Erbrecht regelmäßig absolvieren.

Die Vergabe der Bezeichnung Fachanwalt sowie die Überwachung der Kriterien erfolgt durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer.

In unserer Kanzlei für Erbschaftsrecht werden erbrechtliche Mandate ausschließlich von Fachanwälten für Erbrecht oder von hoch spezialisierten Anwälten im Erbrecht bearbeitet.

FAQ Erbschaftsrecht

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Wo ist das Erbschaftsrecht geregelt?

Das Erbschaftsrecht ist ganz überwiegend im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Ein wichtiges weiteres Gesetz mit Bestimmungen zum Erbschaftsrecht ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Welche weiteren Rechtsgebiete sind für den Anwalt für Erbschaftsrecht wichtig?

Wer als Rechtsanwalt oder Fachanwalt im Erbschaftsrecht tätig ist, sollte möglichst auch über einige Kenntnisse im Steuerrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht haben. Im Idealfall arbeitet der Erbrechtler dabei eng zusammen mit Fachanwälten anderer Disziplinen.

Wann gilt ausländisches Erbschaftsrecht?

Ob bei einem internationalen Erbfall mit Auslandsbezug deutsches oder ausländisches Erbschaftsrecht einschlägig ist, richtet sich gemäß der EU-Erbrechtsverordnung nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers - also nicht (mehr) nach dessen Staatsangehörigkeit.

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.