Nachlass erforschen
So ermitteln Sie Konten, Immobilien und andere Vermögenswerte des Erblassers
Tritt ein Erbfall ein, sind Erben und pflichtteilsberechtigte Erben häufig im Unklaren darüber, welches Vermögen der Verstorbene hatte. Haben Sie Hinweise oder einen Verdacht, dass zur Erbschaft noch nicht bekannte Konten, Schließfächer, Krypto-Währungen oder Grundbesitz gehören? Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie, wie man bei Nachforschungen über Vermögenswerte im Erbfall am besten vorgeht.
Anwaltliche Hilfe bei der Abwicklung von Erbfällen
Als eine der führenden bundesweit tätigen Erbrechtskanzleien beraten wir Unternehmer und vermögende Privatpersonen in rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Themen Nachfolge, Erbschaft und Schenkung. Wir unterstützen Sie bei der Nachlasserforschung und Nachlassabwicklung und vertreten Sie im Erbstreit außergerichtlich und gerichtlich.
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Ausgangslage: Warum müssen Sie den Nachlass erforschen?
Es gibt zahlreiche Gründe, warum Erben bzw. Angehörige im Erbfall Informationen über den Nachlass benötigen. Hier einige Beispiele
- Als Erbe werden Sie automatisch (auch ohne Annahme der Erbschaft) als sogenannter Gesamtrechtsnachfolger Eigentümer aller Vermögenswerte, die im Eigentum des Erblassers standen. Sie sind also sofort dafür verantwortlich, dass z.B. ein KfZ versichert ist oder auch die Grundsteuer für eine Immobilie gezahlt wird.
- Ohne einen Überblick über die Vermögenswerte in der Erbschaft können Sie nur schwer entscheiden, ob Sie die Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist ausschlagen wollen.
- Wenn Sie einen Erbschein beantragen, fragt Sie das Nachlassgericht nach einer Aufstellung aller Vermögenswerte.
- Wenn ein enterbter naher Angehöriger Pflichtteilsansprüche geltend macht, schulden die Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis für die Berechnung des Pflichtteils.
Häuser, Wohnungen und anderes Grundeigentum des Erblassers auffinden
Immobilien gehören regelmäßig zu den werthaltigsten Vermögenswerten einer Erbschaft.
Wenn der Erblasser Eigentümer einer Immobilie war, können Sie nach folgenden Hinweisen suchen:
- Erwähnungen im Testament
- Grundsteuerbescheide vom Finanzamt
- Korrespondenz mit etwaigen Mietern
- Rechnungen von Versorgern (Gas, Wasser, Strom)
Gewissheit darüber, ob und welche Immobilien zum Nachlass gehören, bekommen Sie mit einem aktuellen Grundbuchauszug. Da es in Deutschland kein bundesweites Grundbuchamt gibt, müssen Sie sich direkt an die lokalen Grundbuchämter (bei den Amtsgerichten) wenden. Schon weil Sie als Erbe die Pflicht trifft, das Grundbuch zu berichtigen, haben Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht des Grundbuchs gemäß § 12 GBO. Voraussetzung für den Blick in das Grundbuch ist allerdings, dass Sie Ihre Erbenstellung auch förmlich nachweisen können. Dafür benötigen Sie entweder einen Erbschein oder aber ein notarielles Testament mit einem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll.
Immobilien in der Erbschaft
Ausführliche rechtliche und steuerliche Informationen für Immobilienerben finden Sie sowohl im Video auf unserem YouTube-Kanal als auch auf unserer Themenseite zur Immobilienerbschaft.
Konten, Depots und Schließfächer von Verstorbenen auffinden
Jeder Erblasser hinterlässt auch Vermögenswerte bei Banken. Doch nicht jedes Konto, Depot oder Schließfach wird den Erben sofort bekannt. Nachforschungen zu Guthaben, Wertpapieren oder Wertgegenständen im Bank-Safe gehören daher zu den häufigen Aufgaben von Erben.
Mögliche Hinweise, die Anlass für Ermittlungstätigkeiten geben, sind zum Beispiel Erzählungen des Erblassers über Bankguthaben im Inland oder Ausland (gegebenenfalls “Schwarzgeld”) oder auch ein gefundener Schließfachschlüssel.
Wenn Sie Konten, Depots oder Schließfächer vermuten, können Sie hier Auskunft erhalten:
- Bankenverband (Bundesverband deutscher Banken)
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
Für Auskünfte über Bankguthaben bei ausländischen Banken versuchen Sie Nachforschungen über die European Banking Federation.
Auch gegenüber Banken müssen Sie grundsätzlich Ihre Erbenstellung nachweisen. Am sichersten gelingt das mit einem Erbschein. Aber auch ein notarielles oder handschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll kann ausreichend sein. Darüber hinaus hilft natürlich auch eine vom Erblasser für den Fall ausgestellte Vollmacht. Ausführliche Informationen zur Legitimation der Erben gegenüber Banken sowie rechtliche und steuerliche Besonderheiten, die für Nachlassvermögen bei Banken gelten, finden Sie auf unseren Themenseiten:
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FAQ Nachlassvermögen erforschen
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Wer ist für die Abwicklung der Erbschaft verantwortlich?
Die Abwicklung der Erbschaft, insbesondere die Begleichung von Schulden aber auch die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung, obliegt regelmäßig dem oder den Erben. Wurde vom Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet, sind diese Aufgaben Teil der Abwicklungsvollstreckung.
raucht man immer einen Erbschein, um die Erbschaft abzuwickeln?
Einen Erbschein benötigt der Erbe regelmäßig dann, wenn dieser zum Beispiel vom Grundbuchamt oder von Banken verlangt wird, um die Erbenstellung nachzuweisen. Gegebenenfalls reicht aber auch ein Testament oder eine Vollmacht, um die Erbschaft ohne Erbschein abzuwickeln.
Wie erfährt das Finanzamt von einer Erbschaft?
Erben sind gesetzlich verpflichtet, eine Erbschaft beim Finanzamt anzuzeigen. Allerdings tritft diese Anzeigepflicht auch Banken, Notare und Nachlassgerichte, so dass die Steuerbehörden auch auf diesem Wege Kenntnis von der Erbschaft erhalten.