Nachlass erforschen
So ermitteln Sie Konten, Immobilien und andere Vermögenswerte des Erblassers
Tritt ein Erbfall ein, sind Erben und Pflichtteilsberechtigte häufig im Unklaren darüber, welches Vermögen der Verstorbene hatte. Haben Sie Hinweise oder einen Verdacht, dass zur Erbschaft noch nicht bekannte Konten, Schließfächer, Krypto-Währungen oder Grundbesitz gehören? Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie, wie man bei Nachforschungen über Vermögenswerte im Erbfall am besten vorgeht.
Anwaltliche Hilfe bei der Abwicklung von Erbfällen
Als eine der führenden bundesweit tätigen Erbrechtskanzleien beraten wir Unternehmer und vermögende Privatpersonen in rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Themen Nachfolge, Erbschaft und Schenkung. Wir unterstützen Sie bei der Nachlasserforschung und Nachlassabwicklung und vertreten Sie im Erbstreit außergerichtlich und gerichtlich.
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Ausgangslage: Warum müssen Sie den Nachlass erforschen?
Es gibt zahlreiche Gründe, warum Erben bzw. Angehörige im Erbfall Informationen über den Nachlass benötigen. Hier einige Beispiele:
- Als Erbe werden Sie automatisch (auch ohne Annahme der Erbschaft) als sogenannter Gesamtrechtsnachfolger Eigentümer aller Vermögenswerte, die im Eigentum des Erblassers standen. Sie sind also sofort dafür verantwortlich, dass z.B. ein KfZ versichert ist oder auch die Grundsteuer für eine Immobilie gezahlt wird.
- Ohne einen Überblick über die Vermögenswerte in der Erbschaft können Sie nur schwer entscheiden, ob Sie die Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist ausschlagen sollten.
- Wenn Sie einen Erbschein beantragen, fragt Sie das Nachlassgericht nach einer Aufstellung aller Vermögenswerte.
- Wenn ein enterbter naher Angehöriger Pflichtteilsansprüche geltend macht, schulden die Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis für die Berechnung des Pflichtteils.
Häuser, Wohnungen und anderes Grundeigentum des Erblassers auffinden
Immobilien gehören regelmäßig zu den werthaltigsten Vermögenswerten einer Erbschaft. Wenn der Erblasser Eigentümer einer Immobilie war, können Sie nach folgenden Hinweisen suchen:
- Erwähnungen im Testament
- Grundsteuerbescheide vom Finanzamt
- Korrespondenz mit etwaigen Mietern
- Rechnungen von Versorgern (Gas, Wasser, Strom)
Gewissheit darüber, ob und welche Immobilien zum Nachlass gehören, bekommen Sie mit einem aktuellen Grundbuchauszug. Da es in Deutschland kein bundesweites Grundbuchamt gibt, müssen Sie sich direkt an die lokalen Grundbuchämter (bei den Amtsgerichten) wenden. Schon weil Sie als Erbe die Pflicht trifft, das Grundbuch zu berichtigen, haben Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht des Grundbuchs gemäß § 12 GBO. Voraussetzung für den Blick in das Grundbuch ist allerdings, dass Sie Ihre Erbenstellung auch förmlich nachweisen können. Dafür benötigen Sie entweder einen Erbschein oder aber ein notarielles Testament mit einem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll.
Immobilien in der Erbschaft
Ausführliche rechtliche und steuerliche Informationen für Immobilienerben finden Sie sowohl im Video auf unserem YouTube-Kanal als auch auf unserer Themenseite zur Immobilienerbschaft.
Konten, Depots und Schließfächer von Verstorbenen auffinden
Jeder Erblasser hinterlässt auch Vermögenswerte bei Banken. Doch nicht jedes Konto, Depot oder Schließfach wird den Erben sofort bekannt. Nachforschungen zu Guthaben, Wertpapieren oder Wertgegenständen im Bank-Safe gehören daher zu den häufigen Aufgaben von Erben. Mögliche Hinweise, die Anlass für Ermittlungstätigkeiten geben, sind zum Beispiel Erzählungen des Erblassers über Bankguthaben im Inland oder Ausland (gegebenenfalls “Schwarzgeld”) oder auch ein gefundener Schließfachschlüssel.
Wenn Sie Konten, Depots oder Schließfächer vermuten, können Sie hier Auskunft erhalten:
- Bankenverband (Bundesverband deutscher Banken)
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
Für Auskünfte über Bankguthaben bei ausländischen Banken versuchen Sie Nachforschungen über die European Banking Federation.
Auch gegenüber Banken müssen Sie grundsätzlich Ihre Erbenstellung nachweisen. Am sichersten gelingt das mit einem Erbschein. Aber auch ein notarielles oder handschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll kann ausreichend sein. Darüber hinaus hilft natürlich auch eine vom Erblasser für den Fall ausgestellte Vollmacht. Ausführliche Informationen zur Legitimation der Erben gegenüber Banken sowie rechtliche und steuerliche Besonderheiten, die für Nachlassvermögen bei Banken gelten, finden Sie auf unseren Themenseiten:
Kryptowährungen: So finden Sie die Bitcoins in der Erbschaft
Immer mehr Menschen besitzen Kryptowährungen wie Bitcoin. Entsprechend steigt auch die Zahl der Erbfälle, bei denen diese Vermögenswerte zum Nachlass gehören. Die Vererbung von Krypto-Assets unterscheidet sich rechtlich nicht von anderen Arten von Vermögen. Die größte Herausforderung beim Erben und Vererben ist aber die Auffindbarkeit. Dazu muss man wissen, dass nur der sogenannte private key dem Inhaber faktische Verfügungsgewalt über Kryptowährungen gewährt. Vereinfacht gesagt, erben die Erben diesen private key. Dieser ist oft in einem “Wallet” oder auf dem PC Handy oder USB-Stick gespeichert oder auch einfach auf einem Papier niedergeschrieben.
Hinweise auf Kryptowährungen finden sich daher in der Regel auf den digitalen Geräten, in E-Mails und den persönlichen Unterlagen des Erblassers. Da der Erwerb von Kryptowährungen in der Regel zunächst einmal mit gewöhnlichem Bankguthaben erfolgt, sind Kontoauszüge ein guter Ausgangspunkt für eine Recherche. Verlangt man von einer Krypto-Börse Auskunft, muss man dafür regelmäßig die Erbenstellung nachweisen - entweder durch Erbschein oder eröffnetes Testament.
Wer spürt Nachlassvermögen auf?
Erben haben zunächst die Möglichkeit, sich selbst auf die Suche nach zum Nachlass gehörenden Assets zu machen. Ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Erbrecht ist zum Beispiel dann hilfreich, wenn es Schwierigkeiten gibt, einen Erbschein zu bekommen oder Auskunftsansprüche durchgesetzt werden müssen. Besteht eine Testamentsvollstreckung oder Nachlasspflegschaft ermittelt der Vollstrecker bzw. der Pfleger den Nachlass. Für die faktische Suche nach Erbschaftsgegenständen gibt es zahlreiche Dienstleister, die sich sowohl auf die Ermittlung von Erben als auch auf das Auffinden von Nachlassvermögen spezialisiert haben.
Wer schuldet wem im Erbfall Auskunft?
Wer den Nachlass erforschen und Informationen einholen will, sollte sich mit den erbrechtlichen Auskunftsansprüchen auskennen. Zur Auskunft verpflichtet sind zum Beispiel Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten oder auch Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben.
Praxisrelevant - aber komplex - sind Auskunftsansprüche unter Miterben einer Erbengemeinschaft. Es gibt keine allgemeine Pflicht unter Miterben, sich gegenseitig darüber zu informieren, welche Vermögenswerte zur Erbschaft gehören. Es gibt aber eine Reihe von Konstellationen, in denen ein Miterbe von einem anderen Auskunft verlangen kann:
- Auskunft des beschenkten Miterben über pflichtteilsrelevante Schenkungen
- Auskunftspflicht über ausgleichspflichtige Zuwendungen
- Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer (der Erbschaftsgegenstände unrechtmäßig in seinen Besitz genommen hat)
- Auskunftsanspruch gegen den Hausgenossen (der mit dem Erblasser zusammen gelebt hat)
Video zur Auskunft in der Erbengemeinschaft
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, wer in einer Erbengemeinschaft von wem welche Informationen fordern darf - in nur 1 Minute. Ausführliche Informationen zum Nachlesen finden Sie hier: Auskunft in der Erbengemeinschaft
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Auskunft schuldet auch der Bevollmächtigte des Erblassers, also zum Beispiel Personen, für die eine Bankvollmacht oder Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde und die von dieser Bevollmächtigtung Gebrauch gemacht haben. Die Rechenschaftspflicht entsteht dann, wenn der Vollmacht rechtlich ein Auftragsverhältnis zugrunde liegt.
Wer muss im Erbfall ein Nachlassverzeichnis erstellen?
Im Idealfall gibt es im Erbfall jemanden, der ein Nachlassverzeichnis erstellt. Ein solches Inventar enthält alle aktiven Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des verstorbenen Erblassers am Todestag. Es gibt zwar keine allgemeine Pflicht zur Errichtung eines Nachlassverzeichnisses, jedoch eine Reihe von Konstellationen, in denen es verlangt werden kann:
- Pflichtteilsberechtigte Angehörige können bei einer Enterbung vom Erben die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen, um den Pflichtteil zu berechnen.
- Wird ein Erbschein beantragt, fordert das Nachlassgericht den Antragsteller auf, ein Nachlassverzeichnis zu errichten, das als Grundlage für die Festsetzung der Gebühren dient.
- Wurde in der letztwilligen Verfügung Testamentsvollstreckung angeordnet, hat der Vollstrecker die Pflicht, für die Erben ein Nachlassverzeichnis aufzustellen.
- Vorerben müssen auf Verlangen der Nacherben ein Verzeichnis über den Bestand der zur Nacherbschaft gehörenden Gegenstände errichten.
Wer darf wann ein Nachlassverzeichnis verlangen?
In diesem Video gibt Rechtsanwalt Bernfried Rose einen Überblick darüber, wer wann von wem ein Nachlassverzeichnis verlangen kann. Ausführliche Informationen zum Nachlesen finden Sie auf unserer großen Themenseite zum Nachlassverzeichnis.
FAQ Nachlassvermögen erforschen
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Woher bekommt man Informationen darüber, was zu einer Erbschaft gehört?
Wer sich als Erbe einen Überblick darüber verschaffen will, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören, hat verschiedene Möglichkeiten. In den persönlichen Unterlagen, E-Mails etc. des Erblassers finden sich oft erste Anhaltspunkte. Mit einem Erbschein bzw. Testament bekommt man auch Auskunft von Banken, Grundbuchämtern, Krypto-Börsen etc. Informationen von anderen Erben bzw. Angehörigen bekommt man nur in bestimmten Konstellationen, etwa wenn diese vom Verstorbenen bevollmächtigt waren oder mit ihm zusammen gelebt haben.
Braucht man immer einen Erbschein, um die Erbschaft zu ermitteln?
Einen Erbschein benötigt der Erbe bei Nachforschungen über die Zusammensetzung des Nachlasses regelmäßig dann, wenn er Auskunft vom Grundbuchamt oder von Banken verlangt und diese einen Erbnachweis fordern. Gegebenenfalls reicht aber auch ein Testament oder eine Vollmacht, um zu ermitteln, welche Vermögenswerte zur Erbschaft gehören.
Wie bekommt das Finanzamt Informationen über die Erbschaft?
Erben sind gesetzlich verpflichtet, eine Erbschaft beim Finanzamt anzuzeigen. Allerdings tritft diese Anzeigepflicht auch Banken, Notare und Nachlassgerichte, so dass die Steuerbehörden auch auf diesem Wege Kenntnis von der Erbschaft erhalten.