Estate Planning für Private Clients
Rechtliche und steuerliche Gestaltungen für den Vermögensschutz und die Vermögensnachfolge
Estate Planning wird nach wie vor überwiegend von Finanzberatern und Banken als Produkt verkauft - am liebsten zusammen mit anderen Leistungen. Dabei sind die Beratungsfelder "Vermögensschutz" und "Vermögensnachfolge" sowohl rechtlich als auch steuerlich so komplex, dass es in die Hände erfahrener und spezialisierter Fachanwälte und Steuerberater gehört. Diese Private Clients-Beratung von Kanzleien ist oft teurer, als die Beratung durch einen Banker oder Vermögensverwalter. Das dreht sich im Ergebnis aber regelmäßig um, wenn die bessere Gestaltung zum Beispiel die Erbschaftsteuer deutlich reduziert oder ein Testament im Ernstfall auch das hält wofür es gemacht wurde.
Im nachfolgenden Beitrag nennen wir Ihnen wichtige Themen des Estate Plannings und dazu passende Gestaltungen.
Estate Planning mit Anwälten und Steuerberatern
ROSE & PARTNER berät Unternehmer und vermögende Privatpersonen (Private Clients) bundesweit und international in allen Fragen rund um das Estate Planning. An unseren Kanzlei-Standorten bieten wir Ihnen Team mit spezialisierten Fachanwälten für Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht sowie Steuerberater mit dem Schwerpunkt Nachfolge, Immobilien und Unternehmen. Hier einige unserer Leistungen:
- Ganzheitliche Estate Planning-Konzepte für vermögende Familien
- Asset Protection mit Familiengesellschaften, Familienstiftungen, Eheverträgen etc.
- Vermögensnachfolge & Unternehmensnachfolge mit Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsverzichten und Schenkungen
Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontatkformular am Ende dieser Seite.
Die Beratung im Estate Planning - in drei Schritten
a. Bestandsaufnahme
Im ersten Schritt des Estate Plannings schauen wir uns mit Ihnen Ihre wirtschaftliche und familiäre Situation an und klären vor allem die folgenden Punkte:
- Art- und Umfang der Vermögenswerte (Betriebsvermögen, Immobilienvermögen, Geld- und Wertpapiervermögen, Auslandsvermögen etc.)
- Familiäre Situation: Ehegatte, minderjährige und volljährige Kinder, sonstige Akteure
- Steuerliche Situation: Einkunftsarten, Steuerbelastung, Steuerklassen, Freibeträge
- Vorhandene Strukturen, insbesondere Gesellschaften und Stiftungen
- Vorhandene Verfügungen wie Testamente, Erbverträge, Eheverträge und Vollmachten
In dieser Phase erkennen wir regelmäßig auch die bestehenden rechtlichen und steuerlichen Risiken, z.B. durch ein fehlerhaftes Testament, mit dem versehentlich eine Betriebsaufspaltung zerschlagen wird (mit den ertragssteuerlichen Folgen), durch eine ungleiche Vermögensverteilung oder aufgrund eines fehlenden Ehevertrags.
b. Zieldefinition
Im zweiten Schritt ermitteln wir die individuellen Ziele des Estate Plannings. Typisch sind die folgenden Gestaltungsziele:
- Schutz des Vermögens vor Zerschlagung durch familiäre Ereignisse wie Scheidungen oder Erbfälle
- Versorgung des Ehegatten (und der Kinder/Enkelkinder)
- Gerechte Verteilung und Ausgleich von Vorempfängen
- Sicherung des Familienfriedens und Ausschaltung sonstiger Störfaktoren
Wir verkaufen Ihnen keine Produkte von der Stange, sondern arbeiten gemeinsam mit Ihnen Ihre konkreten Interessen heraus. Dabei muss insbesondere geklärt werden, wie weit Sie sowohl zu Lebzeiten als auch nach Ihrem Versterben die Kontrolle behalten wollen bzw. welche Entscheidungsfreiräume etwa Familienmitgliedern eingeräumt werden sollen. Hiervon hängt ab, welche Gestaltungsinstrumente in Ihrem Fall geboten sind.
c. Gestaltung
Im dritten Schritt stellen wir Ihnen die für Sie passenden Gestaltungsinstrumente vor und kombinieren diese zu einem individuellen Gesamt-Konzept. Hier eine Auswahl möglicher Gestaltungen, die im Estate Planning eine Rolle spielen:
- Testamente: Mit letztwilligen Verfügungen können Sie nicht nur Ihre Erbfolge bestimmen und steuerlich optimieren. Mit der Bindungswirkung bei Ehegattentestamenten oder der Vor- und Nacherbschaft können Sie auch über ihren Erbfall hinaus den Verbleib von Vermögen verbindlich bestimmen.
- Testamentsvollstreckungen: Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Gegebenenfalls kann der Vollstrecker neben der Abwicklung des Erbfalls auch für einen längeren Zeitraum die Verwaltung des Nachlasses übernehmen.
- Erbverträge, Pflichtteilsverzichte: Mit einem Erbvertrag erreicht man eine besonders starke erbrechtliche Bindung. Pflichtteilsverzichte von nahen Angehörigen sorgen dafür, dass sie in ihrer Testierfreiheit nicht durch Pflichtteile eingeschränkt werden und verhindern Streit.
- Eheverträge: Mit Eheverträgen schützen Sie Ihr Vermögen nicht nur vor der Scheidung. Sie bieten auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im bereich der Erbschaftsteuer und Schenkuingsteuer (z.B. durch die Güterstandsschaukel).
- Familiengesellschaften, Familienholding: Die Bündelung von privatem und betrieblichem Vermögen in einer KG, GmbH oder GbR, ausgestaltet als Familienpool bzw. Holding, bringt zahlreiche rechtliche und steuerliche Vorteile, um das Vermögen langfristig zu erhalten.
- Vollmachten: Lebzeitige, transmortale und postmortale Vollmachten sind eine ideale Ergänzung zu den genannten Instrumenten, um auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben.
Die beste Beratung im Estate Planning - Anwälte, Steuerberater oder Finanzberater?
Beim Estate Planning geht es ganz überwiegend um Gestaltungen zur Nachlassplanung und zur Vermögenssicherung. Die damit verbundene rechtliche Beratung kann und darf nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden. Eine bestimmte Qualifikation müssen die Rechtsanwälte jedoch nicht vorweisen. Berufsrechtlich dürfen also auch Anwälte ohne Spezialisierung oder mit Schwerpukten in anderen Rechtsgebieten im Bereich des Estate Plannings tätig werden. ROSE & PARTNER bietet Ihnen dagegen Estate-Planning Teams aus Fachanwälten für Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.
Zu diesen Teams gehören auch Steuerberater mit dem Schwerpunkt Estate Planning. Diese arbeiten auf Wunsch selbstverständlich Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater, der für Sie bei der laufenden Steuerberatung betreut und daher über wichtige Kenntnisse hinsichtlich Ihres betrieblichen und privaten Vermögens verfügt.
Das gilt auch für eine Zusammenarbeit mit Ihrem Finanzberater, Vermögensverwalter, Banker etc. - bei denen das Thema Estate Planning häufig erstmalig auftaucht. Im Ergebnis führt also das Zusammenspiel verschiedener Berater, die alle jeweils in einem Teilbereich des Estate Plannings qualifiziert sind, zum Erfolg.
Weitere Informationen rund um das Estate Planning
Auf unserer Website finden Sie zahlreiche Themenseite zu allen Aspekten des Estate Plannings - von Inhalten zur Nachlassplanung bis zur Asset Protection, mit ausführlichen Darstellungen der Gestaltungsinstrumente. Wenn Sie lieber zuhören und zusehen als lesen, schauen Sie gerne auf unserem YouTube-Kanal vorbei. Auch hier dreht sich (fast) alles um die Themen Vermögen, Nachfolge und Steuern.
So machen wir Erbrecht
Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.
FAQ Estate Planning
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Was ist Estate Planning?
Unter Estate Planning versteht man eine gebündelte Beratung und Gestaltung zur Generationennachfolge und dem Schutz von Vermögen. Estate Planning umfasst sowohl rechtliche und steuerliche Elemente als auch wirtschaftliche bzw. finanzielle.
Welche Rechtsgebiete umfasst das Estate Planning?
Das Estate Planning betrifft vor allem das Erbrecht, Steuerrecht und Familienrecht. Darüber hinaus spielt auch das Gesellschaftsrecht, das Immobilienrecht oder auch das Stiftungsrecht eine wichtige Rolle - abhängig von den eingesetzten Gestaltungsinstrumenten.
Was versteht man unter Asset Protection?
Asset Protection bedeutet Vermögensschutz. Hierzu gehört sowohl der Schutz des Vermögens vor Gläubigern, z.B. durch Ausschaltung von Haftungsrisiken, als auch der Schutz vor geschiedenen Ehegatten, Schwiegerkinder oder enterbten Pflichtteilsberechtigten. Im weitesten Sinne kann auch der Schutz vor einer Steuerbelastung als Element der Asset Protection angesehen werden.