Rechtsanwälte für Vertriebsrecht

Gestaltung, Prüfung, Konfliktlösung - Anwaltliche Beratung im Vertriebsrecht

Das moderne Vertriebsrecht hat heutzutage mit seinen komplexen Zusammenhängen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad erreicht. Es zeichnet sich durch neue Gestaltungsformen und eine netzwerkartige Struktur mit zahlreichen Einzelfragen, beispielsweise aus dem Kartellrecht, aus, die oftmals Unternehmer und Vertriebsvermittler überfordern. Eine besondere Dynamik bekommen Vertriebssysteme im Bereich E-Commerce bzw. im Online-Handel. Gerade in diesem Zusammenhang entwickelt sich der rechtliche Rahmen durch neue Vorschriften sowie Rechtsprechung stetig fort.

Anwaltliches Leistungsspektrum im Vertriebsrecht

Wir sind darauf spezialisiert, Ihr Unternehmen bei der bestmöglichen Strukturierung ihrer Vertriebswege rechtlich zu betreuen. Dabei hilft uns ein ausgeprägtes Verständnis für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen sowohl in rechtlicher, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Wir bündeln daher im Fachbereich Vertriebsrecht unsere Kompetenzen zu allen absatzrelevanten Fragestellungen und beraten Mandanten in verschiedensten Branchen.

Bei Konflikten vertreten wir unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Dabei verfügen wir über breite Erfahrungen sowohl in der Vertretung der Unternehmerseite als auch der Seite der Vertriebsmittler und kennen die Sicht– und Denkweise des jeweils anderen. 

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Wichtige Begriffe und Vertriebssysteme:

Nachfolgend finden Sie eine kurze Einführungen zu wichtigen Begriffen aus dem Vertriebsrecht sowie zu den relevanten Vertriebssystemen: 

Lizenz & Lizenzvertrag

Lizenzverträge sind häufig das rechtliche Rückgrat des Vertriebs. Mit einem Lizenzvertrag wird einem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht (Lizenz) an einer Marke, Urheberrecht, Patent, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster eingeräumt. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie bei der Lizenzierung von Schutzrechten. In der Beratungspraxis geht es dabei insbesondere um Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, AGB-Kontrolle, Vertragsstrafen etc.

Weiterführende Informationen: Lizenzrecht & Lizenzen, Lizenzvertrag

Franchising & Franchisevertrag

Beim Franchising wird der Vertragshändlergedanke in der Regel auf gewerbliche Dienstleistungen übertragen, z.B. bei Restaurantketten. Charakteristisch ist dabei, dass meistens eine bestimmte Marke in den Vordergrund tritt bzw. vom Kunden einzig wahrgenommen wird und die Händlerfirma, die als selbstständiger Eigenhändler allein im Rechtssinne nach außen auftritt und Verträge mit den Kunden abschließt, in der Wahrnehmung in den Hintergrund tritt. Vertragshändler und Franchisenehmer zeichnet aus, dass sie – stärker als Handelsvertreter oder Kommissionsagenten – ein unternehmerisches Risiko mit den einhergehenden vielfältigen Problemen übernehmen. Unsere Rechtsanwälte beraten Franchisegeber und Franchisenehmer bei der Gestaltung von Franchiseverträgen und vertreten gerichtlich und außergerichtlich bei Konflikten.

Weitere Informationen: Franchiserecht, Franchisevertrag

Handelsvertreter & Handelsvertretervertrag

Im Handelsvertretersystem vertreibt ein Unternehmen seine Waren nicht über eigene Angestellte in Zweigniederlassungen, sondern es schließt Verträge mit selbständigen Handelsvertretern im Sinne der §§ 84 ff. HGB ab. Diese Handelsvertreter können selbst Unternehmen mit eigenen Angestellten sein. Der Handelsvertreter tritt entweder als Vermittlungsvertreter auf, d.h. er vermittelt (nur) den Kontakt zwischen Kunden und Unternehmer, oder er schließt als Abschlussvertreter aufgrund einer entsprechenden Vollmacht den Vertrag für das auftraggebende Unternehmen selbst ab. Vertragspartner der Kunden wird somit immer das auftraggebende Unternehmen und nicht der Handelsvertreter. Der Handelsvertreter verdient für seine Tätigkeit als selbständiger Dienstleister eine Provision. Vertriebsrechtliche Probleme können sich hier auf vielen Ebenen ergeben.

Mögliche Streitpunkte, zu denen unsere im Handelsrecht spezialisierten Rechtsanwälte sowohl außergerichtlich beraten als auch die gerichtliche Vertretung zur Anspruchsdurchsetzung oder -abwehr sowohl auf Unternehmer- als auch auf Handelsvertreterseite übernehmen, betreffen unter anderem die Abrechnung über die Provisionszahlungen; als Vorstufe Streit über die Erteilung eines Buchauszuges; Streit über das Bestehen und die Höhe des im Voraus nicht abdingbaren Ausgleichsanspruchs gemäß § 89b HGB; Streitigkeiten über nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen, Karenzentschädigungen, Vertragsstrafen.

Weiterführende Informationen: Handelsrecht, Handelsvertreter

Kommissionsagent & Kommissionsvertrag

Der gesetzlich nicht explizit geregelte Kommissionsagent ist wie der Handelsvertreter gegen Provisionszahlung ständig mit der Verkaufstätigkeit für das auftraggebende Unternehmen betraut. Der Kommissionsagent bekommt die Waren vom Unternehmen zur Verfügung gestellt, im Gegensatz zum Handelsvertreter verkauft er sie jedoch im eigenen Namen. Während das Innenverhältnis Unternehmen – Kommissionsagent sich somit kaum vom Fall der Handelsvertretung unterscheidet, tritt der Kommissionsagent im Außenverhältnis zu den Kunden wie ein Zwischenhändler auf und die Kunden schließen nur mit dem Kommissionsagenten Verträge. In der Praxis ergeben sich rechtliche Probleme, die oft mit denen der Handelsvertretung vergleichbar sind, wie etwa Streitigkeiten über Provisionszahlungen oder Ausgleichsansprüche. Inwieweit hier das Recht der Handelsvertreter analog anwendbar ist, ist immer im Einzelfall zu prüfen.

Weiterführende Informationen: Kommissionsvertrag

Vertragshändler

Bei Vertragshändlern handelt es sich um selbstständige Eigenhändler, die fest in ein Vertriebssystem eines Unternehmens eingebunden sind. Der Vertragshändler kauft die Waren bei dem Unternehmen ein und verkauft sie seinerseits an den Endkunden weiter. Durch den Vertragshändlervertrag als Mantelvertrag ist der Vertragshändler mit dem Herstellerunternehmen verbunden, auch wenn er im Rahmen der Verkaufskette stets auf eigene Rechnung handelt. Auch beim Vertragshändler können unter Umständen Regelungen des Handelsvertreterrechts, wie z.B. die über den Ausgleichsanspruch, analog herangezogen werden. Entscheidend ist dabei, inwieweit der Vertragshändler in der tatsächlichen Ausgestaltung des Vertriebs trotz seiner Eigenständigkeit mit einem Handelsvertreter zu vergleichen ist.

Weitere Informationen: Vertragshändlerrecht, Alleinvertriebsvertrag

Einheitsgesellschaft

Bei dieser einfachsten Vertriebsmöglichkeit betreibt ein einziges Unternehmen eine Vielzahl eigener Zweigniederlassungen. Über dieses Netz von Zweigniederlassungen vertreibt das Unternehmen seine Waren selbst. Diese Zweigniederlassungen sind rechtlich unselbstständig; alle Waren werden im Namen des Unternehmens verkauft, Vertragspartner der Kunden ist immer nur das eine Unternehmen. Vertriebsrechtliche Probleme stellen sich bei der Einheitsgesellschaft mit ihrem Netzwerk an Zweigniederlassungen nicht.

Konzernstrukturen

Die Vertriebsorganisation im Konzern ähnelt der oben genannten Einheitsgesellschaft. Anstelle von Zweigniederlassungen erfolgt der Vertrieb der Waren jedoch über rechtlich selbstständige Tochterunternehmen der Muttergesellschaft. Die Tochterunternehmen treten am Markt auf, unterstehen aber der Konzernherrschaft der Muttergesellschaft. Im Innenverhältnis zwischen Tochter- und Muttergesellschaft sind sowohl Handelsvertreter- als auch Vertragshändlerbeziehungen denkbar. Konzernstrukturen – insbesondere grenzübergreifende – können vor allem steuerlich interessant sein, wenn zum Beispiel die Möglichkeit eröffnet wird, über organschaftliche Integration von Tochterunternehmen Gewinne und Verluste bei der Muttergesellschaft zusammenzufassen und bei dieser einheitlich zu besteuern.

Ihre Ansprechpartner im Vertriebsrecht

Das Handelsrecht, das Vertriebsrecht, die Produktion und das eCommerce-Geschäft gehören zu den Schwerpunkten der wirtschaftsrechtlichen Beratung der Kanzlei ROSE & PARTNER. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Handelsvertreter und Vertriebsmittler wie Vertragshändler, Makler und Franchisenehmer, die wir bei Fragen der Globalisierung und Vernetzung sowie im UN-Kaufrecht unterstützen. Unsere Fachanwälte organisieren grenzüberschreitende Vertriebssysteme, z.B. durch Einsatz von Lizenzverträgen und die Errichtung von Joint Venture-Gesellschaften. Schließlich verfügen unsere Anwälte über eine jahrelange Erfahrung bei vertriebsrechtlichen Streitigkeiten.

Unsere erfahrenen Anwälte begleiten auch Startups und ihre Investoren beim Aufbau des Vertriebs- und eCommerce-Geschäfts im Lebensmittelrecht und anderen Branchen. Für die optimale rechtliche und steuerliche Beratung greifen wir bei jedem Auftrag auf das Know-how unseres gesamten Anwalts- und Steuerberater-Teams zurück.

Unser Team aus im Vertriebsrecht erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Handelsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen an unseren Standorten in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt, Köln und Hannover sowie im gesamten Bundesgebiet in allen Fragen des Vertriebsrechts zur Seite.  

Schnittstellen zum gewerblichen Rechtsschutz und Kartellrecht

Der Vertrieb von Unternehmen kommt in Zeiten der Digitalisierung nicht mehr ohne Online-Werbung aus. Hier gilt es, die jeweilige Werbemaßnahme rechtmäßig zu gestalten. Wir beraten Sie mit unseren Rechtsanwälten daher auch im Wettbewerbsrecht, Werberecht sowie Kartellrecht, damit Sie rechtmäßig agieren und Abmahnungen vermeiden. Unsere Expertise umfasst:

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